Die Bestattung

Von Anfang an hat die Kirche ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet. Die Bestattung ist Ausdruck der Liebe und der Achtung gegenüber den Verstorbenen. Auch während der Corona-Krise sind Trauerfeiern möglich, wenn auch in veränderter Form. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Pastor und im Kirchenbüro.

Von guten Mächten wunderbar geborgen,
erwarten wir getrost, was kommen mag.
Gott ist mit uns am Abend und am Morgen
und ganz gewiss an jedem neuen Tag.
(Dietrich Bonhoeffer)

Von Anfang an hat die Kirche ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet. Die Bestattung ist Ausdruck der Liebe und der Achtung gegenüber den Verstorbenen.

Im Mittelpunkt des Bestattungsgottesdienstes steht der Glaube an Gott, der Jesus Christus von den Toten auferweckt hat. Die Gemeinschaft mit Jesus Christus wird durch den Tod nicht aufgehoben. Diese Gewissheit hat Christen zu allen Zeiten Trost und Zuversicht gegeben.

Weitere Informationen

Nachfolgend haben wir für Sie die häufigsten Fragen zum Thema Bestattung beantwortet.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Pastor.

Häufige Fragen zur Bestattung

Was Sie für die Vorbereitung einer Bestattung wissen sollten.

  • Was ist eine kirchliche Sterbebegleitung?

    Bei einer Sterbebegleitung begleitet ein Pastor/ eine Pastorin den sterbenden Menschen auf seinem letzten Lebensabschnitt. Es besteht die Möglichkeit das Abendmahl zu feiern und gesegnet zu werden. Der/ Die Sterbende kann seine/ ihre Wünsche zur Gestaltung der Bestattung äußern und sich von seiner/ ihrer Familie und Freunden verabschieden.

    Der Pastor/ die Pastorin kann der Ansprechpartner/ die Ansprechpartnerin für die Angehörigen sein.

  • Was ist eine kirchliche Aussegnung?

    Die Aussegnung ist eine Verabschiedungsfeier im Sterbezimmer, nachdem der Tod eingetreten ist. Sie können einen Pastor/ eine Pastorin darum bitten, eine Aussegnung vorzunehmen.
    In einer kleinen Andacht werden vertraute Worte aus der Bibel, Liedstrophen, Gebete und ein Abschiedssegen gesprochen. Die Worte und Gesten helfen den anwesenden Angehörigen, die sehr nahe Begegnung mit dem Tod besser zu bestehen.

  • Wozu dient das Trauergespräch?

    Der Pfarrer/ die Pfarrerin, der/ die die Bestattung durchführen wird, vereinbart mit den Angehörigen den Bestattungstermin und ein Trauergespräch.

    Das Trauergespräch ist in seelsorgliches Gespräch. Es geht darum, Rückschau auf das Leben und Sterben des/ der Verstorbenen zu halten. Der Ablauf des Bestattungsgottesdienstes wird besprochen. Sie können dabei auch Dinge zur Sprache bringen, von denen Sie nicht möchten, dass sie Teil des Bestattungsgottesdienstes werden. Es kann eine Hilfe sein, dass Sie das, was Sie bedrückt, vor Ihrem Pastor/ Ihrer Pastorin aussprechen. Er/ Sie muss und wird darüber Verschwiegenheit bewahren.

    Die Lebensdaten des Verstorbenen/ der Verstorbenen werden in Kirchenbücher übertragen und in deren Gemeinde dauerhaft aufbewahrt. Die Daten sind selbstverständlich geschützt und werden nicht weitergegeben.

  • Welche Hilfen bietet die Kirche zur Trauerbewältigung?

    Trauer ist zwar eine normale Reaktion, ein Bemühen der Seele, das Geschehen zu begreifen, aber die widerstreitenden Gefühlen und Gedanken, die man angesichts des Todes eines nahen Menschen hat, lassen das Leben wie eine Achterbahn erscheinen. Die Trauer nimmt sich den Raum und die Zeit, die sie braucht. Diese Erfahrung ist mit Nicht-Betroffenen manchmal nicht teilbar.

    Zu Gesprächen stehen Ihnen Ihre Pastoren und Pastorinnen zur Verfügung.

    Am Sonntag vor dem 1. Advent (Ewigkeitssonntag) denkt die evangelische Kirche an ihre Toten, die im jeweils vergangenen Jahr verstorben sind. Die Namen werden im Gottesdienst noch einmal vorgelesen.

  • Was geschieht bei der kirchlichen Bestattung?

    Die kirchliche Bestattung besteht aus dem Bestattungsgottesdienst und dem Gang zum Grab (auch in umgekehrter Reihenfolge möglich).

    Der Bestattungsgottesdienst in der Kirche oder in der Friedhofskapelle wendet sich an die Trauernden, die sich versammelt haben. Er besteht aus Liedern, biblischen Texten, Gebeten und der Predigt. Das Leben des/der Verstorbenen wird in Erinnerung gerufen. Es kommt die Wirklichkeit des Todes zur Sprache. Zugleich wird die Hoffnung auf das Leben bei Gott bezeugt.

  • Welche Bestattungsarten gibt es?

    Es gibt die Möglichkeit zur Erdbestattung. Bei der Erdbestattung wird der Leichnam in einem Sarg in die Erde versenkt.

    Es gibt die Möglichkeit einer Feuerbestattung. Der Feuerbestattung geht die Einäscherung des Leichnams voraus, die nur in behördlich genehmigten Anlagen (Krematorien) vorgenommen werden darf. Die Aschenreste werden in einer Urne aufbewahrt und dann in einem Grab beigesetzt.

    Eine besondere Art der Feuerbestattung ist die anonyme Bestattung, d. h. eine Urnenbeisetzung in Gemeinschaftsgrabstätten. Regional sind sie unterschiedlich angelegt. Es gibt Grabfelder ohne jegliche Kennzeichnung des genauen Ortes und ohne Namen. Es gibt Grabfelder mit einem gemeinsamen Mal ohne Namen und solche mit den Namen der Verstorbenen. Die Bewältigung der Trauer kann nach einer anonymen Bestattung schwieriger werden, weil die Grabstätte als Bezugspunkt fehlt.

    Eine weitere besondere Art der Feuerbestattung ist die Seebestattung. Die Versenkung von Urnen auf hoher See bedarf der Genehmigung durch die zuständige Behörde.

    Die evangelische Kirche akzeptiert sowohl die Erd- als auch die Feuerbestattung und bietet für alle Arten eine gottesdienstliche Begleitung an.

    Wird eine kirchliche Bestattung außerhalb des letzten Wohnsitzortes des/der Verstorbenen und von einem anderen Pastor/ einer anderen Pastorin durchgeführt, benötigen die Angehörigen eine formelle Erlaubnis ("Dimissoriale"). Sie wird vom Pfarramt ausgestellt, in der der/die Verstorbene seinen/ihren letzten Wohnsitz hatte.

  • Was kann ich selber tun, wenn ein Angehöriger stirbt?

    Wenn ein Angehöriger stirbt, lassen Sie einen Arzt kommen. Er muss den Tod feststellen und wird eine Todesbescheinigung ausstellen. Danach brauchen Sie in der Regel nicht gleich aktiv zu werden. Vielleicht mögen Sie beten. Vielleicht ist es Ihnen unheimlich, alleine mit dem verstorbenen Körper zu sein. Haben Sie keine Scheu, jemanden um Hilfe anzurufen - einer Ihrer Freunde oder jemanden, der schon Erfahrung mit dem Sterben und dem Tod hat.

    Manche Menschen haben Angst den toten Körper zu berühren. Sie haben Angst vor dem sogenannten Leichengift. Dies gibt es jedoch nicht. Einige Stunden nach dem Tod entstehen basische Stoffe im toten Körper. Der Kontakt mit diesen Stoffen oder die eventuelle Aufnahme in den eigenen Körper ist ungefährlich. In der ersten Stunde, vor dem Einsetzen der Leichenstarre, ist es leichter den Leichnam zurechtzumachen. Behandeln Sie den Leichnam mit Achtung und Respekt. Vielleicht haben Sie das Bedürfnis, den Körper des geliebten Menschen zu waschen und sich so zum letzten Mal von ihm zu verabschieden. Vielleicht ist es Ihnen wichtig, dass Sie den Toten selber für die Bestattung anziehen. Denken Sie bei der Wahl des Kleidungsstückes an eines, das der/ die Verstorbene gerne getragen hat.

    Sie können sich an ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl wenden und es damit beauftragen, die erforderlichen Schritte zur Vorbereitung der Bestattung einzuleiten. Das Bestattungsunternehmen kümmert sich dann oft auch um die Beerdigungsfeierlichkeiten, es stellt den Kontakt zum Friedhof her und benachrichtigt den zuständigen Pastor/ die zuständige Pastorin.

    Wenn ein Mensch gestorben ist, haben Sie als Angehörige laut Gesetz das Totenfürsorgerecht. Dieses Recht umfasst die Fürsorge für den menschlichen Leichnam vom Augenblick des Todes an bis zur Beendigung der Bestattung.

    Der Tod eines Menschen ist spätestens am folgenden Werktag im Standesamt des Sterbebezirkes anzuzeigen. Der Sterbefall wird in das standesamtliche Sterberegister eingetragen.
    Der Leichnam muss nach 36 Stunden in eine Leichenhalle überführt worden sein.
    Eine Beerdigung darf frühestens zwei Tage nach Eintritt des Todes erfolgen.

  • Kann ein Angehöriger bestattet werden, der nicht in der Kirche ist?

    Die kirchliche Bestattung setzt voraus, dass der/ die Verstorbene der evangelischen Kirche angehört hat. Ist der/ die Verstorbene zu Lebzeiten aus der Kirche ausgetreten, respektiert die Kirche diese Entscheidung. Deshalb kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen eine kirchliche Bestattung stattfinden.

    In jedem Fall ist der Wille des Verstorbenen zu achten und zu respektieren. In der Regel möchte derjenige, der aus der Kirche ausgetreten ist, auch nicht kirchlich bestattet werden. Ausnahmen sind daher nur in seelsorgerlich begründeten Fällen möglich und liegen in der Verantwortung und dem Ermessen des einzelnen Pastors/in.

    Hat der/ die Verstorbene einer anderen anerkannten christlichen Kirche angehört, ist auf Wunsch der Angehörigen eine kirchliche Bestattung durch einen evangelischen Pastor/eine Pastorin unter Umständen möglich. Welche anderen christlichen Kirchen die evangelische Kirche anerkennt, sind in der "Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen" aufgeführt.

  • Wie hilft die Kirche, wenn ein Kind stirbt?

    Das eigene Kind zu Grabe zu tragen, ist eine der bittersten Erfahrungen, die ein Mensch machen kann. Es kommt vor, dass Kinder im Mutterleib oder unmittelbar bei der Geburt sterben (Totgeburten). Es gibt frühgeborene Kinder, die bald darauf sterben und Kinder, die einen plötzlichen Kindstod sterben. Es gibt Kinder, die Unfälle erleiden oder das Opfer von Gewalt werden. Kinder können tückischen Krankheiten erliegen. Der Tod des eigenen Kindes ist eine tiefe seelische Verletzung. Sie macht Betroffene stumm und einsam.

    Möglich in solch einer Trauersituation ist das Angebot einer Aussegnung im Krankenhaus oder in der Wohnung. Mit wenigen Worten aus den Psalmen, mit einem Gebet, dem Vaterunser und einem Abschiedssegen kann versucht werden, die schwere Situation aufzufangen. Manchmal ist auch nur das Schweigen möglich. Eltern, Geschwister und alle, die dabei sein sollen, können bei einer Aussegnung das verstorbene Kind noch einmal berühren und sich verabschieden.

    Oftmals entsteht bei Eltern der Wunsch, das Kind noch taufen zu lassen, bevor es stirbt. In der Regel wird sicher ein Pastor/ eine Pastorin gerufen werden, um die Nottaufe vorzunehmen. In besonderen Notfällen kann aus evangelischer Sicht aber auch jeder getaufte Christ die Nottaufe durchführen. Diejenigen, die für das Kind verantwortlich sind, müssen mit der Taufe einverstanden sein. Die vollzogene Taufe wird anschließend im Pfarramt gemeldet.
    Sind Kinder verstorben, ohne getauft worden zu sein, können sie auf Wunsch der Eltern kirchlich bestattet werden.

  • Soll mein Kind an einer Bestattung teilnehmen?

    Kinder sind durchaus in der Lage, mit der Situation einer Bestattung umzugehen. Das Kind sollte gefragt werden, ob es an der Bestattung teilnehmen möchte oder nicht. Wenn Ihr Kind an einer Bestattung teilnimmt, sollte es vorher erfahren, was bei einer Bestattung geschieht. Das Kind sollte während und nach der Trauerfeier einen Begleiter/ eine Begleiterin haben, der/die sich um es kümmert.

    Es ist sinnvoll, Erzieherinnen und Lehrer zu informieren, wenn ein Todesfall in der Familie oder Bekanntschaft eingetreten ist. Die Erziehenden können dann darauf eingehen.

  • Was kostet die kirchliche Bestattung?

    Die Kosten für das Bestattungsinstitut, für die Kapellenbenutzung auf den kommunalen Friedhöfen sowie für das Begräbnis sind von den Angehörigen zu tragen.

    Die kirchliche Begleitung braucht von Angehörigen nicht extra bezahlt zu werden, denn diese Kosten sind durch die Kirchensteuer der Kirchenmitglieder abgedeckt. Dies bezieht sich auch auf die eventuelle Nutzung einer Kirche. Ein angeblicher Benutzungszwang für Friedhofskapellen, die die Angehörigen anmieten müssen, besteht in der Regel nicht. Der Bestattungsgottesdienst kann durchaus in einer geeigneten Kirche stattfinden, soweit die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen.


Copyright Bilder: MichaelGaida auf Pixabay, congerdesign auf Pixabay


© 2024 Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schlamersdorf

E-Mail schreiben



Kirchenkreis Plön-Segeberg
Nordkirche